Nutzungsbedingungen für das J&P Anlegerportal

 

§ 1 Leistungsangebot

1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des J&P Anlegerportals („Anlegerportal“) zwischen der Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner GmbH Berufsausübungsgesellschaft, Kölnstraße 91, 52351 Düren, Deutschland, als Kapitalverwaltungsgesellschaft („J&P“) und dem Kunden.

2. J&P stellt dem Kunden das Anlegerportal in dem in diesen Nutzungsbedingungen definier-ten Umfang ab Vertragsschluss (§ 2 Nr. 5) zur Verfügung.

3. Es kann immer nur ein Zugang zum Anlegerportal je Kunde freigeschaltet werden. Eine gleichzeitige Nutzung des Anlegerportals mit mehreren Zugängen eines Kunden ist daher nicht möglich.

 

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und Kündigung

1. Die Nutzung des Anlegerportals setzt eine aktive oder ehemalige Kundenbeziehung mit J&P sowie eine Registrierung des Kunden für das Anlegerportal voraus.

2. Die Registrierung erfolgt über ein von J&P jeweils zur Verfügung gestelltes Registrierungs-formular. Das Registrierungsformular ist vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß aus-zufüllen. Nach der Registrierung eintretende Änderungen sind J&P unverzüglich mitzuteilen.

3. Die Registrierung setzt die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen voraus. Die Nut-zungsbedingungen werden dem Kunden mit dem Registrierungsformular oder als Download auf der Website des Anlegerportals zur Verfügung gestellt.

4. Durch Übersendung der Erklärung, dass der Kunde das Anlegerportal nutzen möchte (Registrierungsformular), gibt der Kunde ein Angebot auf Nutzung des Anlegerportals ab.

5. Die Registrierung wird von J&P anschließend geprüft. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Zusendung des Benutzernamens für das Anlegerportal per Post an die vom Kunden hinterlegte Anschrift. Erst mit Zugang dieses Schreibens beim Kunden kommt der Vertrag über die Nutzung des Anlegerportals zustande. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

6. Anschließend erhält der Kunde mit separater Post ein Passwort, mit der er sich beim Anlegerportal einloggen kann.

7. Der Vertragstext (entspricht diesen Nutzungsbedingungen) wird von J&P nach Vertrags-schluss gespeichert. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen kann vom Kunden zudem über einen Link auf der Website des Anlegerportals jederzeit abgerufen werden. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

8. Der Kunde kann den Vertrag über die Nutzung des Anlegerportals jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail oder über die Mitteilungsfunktion des Portals) gegenüber J&P kündigen. Nach dem Ende des Nutzungsverhältnisses steht dem Kunden die Funktion des Anlegerportals, einschließlich Informationen und Dokumenten, nicht mehr zur Verfügung. Jeder Kunde ist daher verpflichtet, alle relevanten Informationen und Dokumente auf eigenen Speichermedien rechtzeitig vor dem Ende des Nutzungsverhältnisses zu sichern. J&P kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen durch Erklärung in Textform ordentlich kündigen. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. J&P kann den Kunden mit einer Frist von sechs Wochen durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail oder Mitteilung an das elektronische Postfach gem. § 3) darüber informieren, dass das Anlegerportal oder einzelne Funktionen (wie z.B. das elektronische Postfach) eingestellt werden.

10. Registriert sich ein Kunde für das Anlegerportal, loggt sich jedoch auch nach mindestens zweimaliger Erinnerung nicht in das Anlegerportal ein, hat J&P das Recht, den Zugang des Kunden zum Anlegerportal zu schließen und wird den Kunden wieder ausschließlich auf dem Postweg kontaktieren.

 

§ 3 Elektronisches Postfach

1. J&P stellt dem Kunden innerhalb des Anlegerportals ein elektronisches Postfach zur Verfügung.

2. In dem elektronischen Postfach werden dem Kunden Mitteilungen von J&P (z.B. Steuer-/ Ausschüttungsmitteilungen, Rechnungen oder vertragliche Mitteilungen und Informationen) im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann sich die Dokumente online ansehen, sie herunterladen oder ausdrucken. Sobald eine Mitteilung in das elektronische Postfach eingestellt ist, hat J&P keine Möglichkeit mehr, diese Mitteilung zu ändern.

3. Zu dem vorgenannten Zweck bestimmt der Kunde das elektronische Postfach als Vorricht-ung zum Empfang rechtsverbindlicher Dokumente. Nach der Freischaltung des elektro-nischen Postfachs des Kunden im Rahmen des Anlegerportals kann J&P dem Kunden Mitteilungen, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, statt per Post in das elektronische Postfach zustellen.

4. Sofern der Kunde das elektronische Postfach nicht mehr als seine Empfangsvorrichtung nutzen und zum postalischen Versand wechseln möchte, kann er den Vertrag über die Nutzung des Anlegerportals gem. § 2 Nr. 8 kündigen, womit auch die Nutzungsmöglichkeit des elektronischen Postfachs endet. Eine Nutzung des Anlegerportals ohne das elektronische Postfach ist nicht möglich.

5. J&P wird den Kunden per E-Mail an die von dem Kunden für das Anlegerportal hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigen, sobald eine neue Mitteilung in sein elektronisches Postfach eingestellt wurde.

6. Der Kunde ist im Hinblick auf ihn ggfs. treffende Aufbewahrungspflichten selbst für die erforderliche Aufbewahrung (durch lokale Speicherung und/oder Ausdruck des Dokuments) verantwortlich. Der Kunde hat bis zu einer Beendigung der Nutzungsmöglichkeit des elektronischen Postfachs (z.B. durch Kündigung des Vertrags über die Nutzung des Anlegerportals) jederzeit die Möglichkeit, alle in dem elektronischen Postfach gespeicherten Nachrichten und Mitteilungen zu sichern (durch lokale Speicherung und/oder Ausdruck).

 

§ 4 Abgabe von Erklärungen des Kunden gegenüber J&P

1. Der Kunde kann über das Anlegerportal im dort angebotenen Umfang rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber J&P abgeben, soweit gesetzlich zwingende Formvorschriften dem nicht entgegenstehen. Außerdem kann der Kunde J&P Änderungen seiner Daten über das Anlegerportal mitteilen.

2. J&P bearbeitet die Erklärung/Mitteilung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes und informiert den Kunden über den Abschluss der Bearbeitung per E- Mail.

 

§ 5 Geheimhaltung von Zugangsdaten

1. Jede Person, der der Benutzername und das Passwort bekannt sind, kann sich in den Anlegerportal-Zugang des Kunden einloggen und die dortigen Informationen einsehen. Weiter kann sie über das Anlegerportal unter Umständen missbräuchlich Erklärungen und Mitteilungen im Namen des Kunden gegenüber J&P abgeben. Der Kunde hat daher dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinen Zugangsdaten (Benutzername und insbesondere Passwort) erlangt. Von dieser Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Personen, die der Kunde gegenüber J&P als Generalbevollmächtigte(n) eingesetzt hat.

2. Das Passwort darf nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form unverschlüsselt und ungeschützt notiert werden.

3. Stellt der Kunde fest, dass eine andere Person unbefugt von seinen Zugangsdaten Kenntnis erhalten hat oder besteht zumindest der Verdacht einer derartigen unbefugten Kenntnisnahme, so ist der Kunde verpflichtet, J&P unverzüglich zu benachrichtigen. In diesem Fall wird J&P den Zugang des betroffenen Kunden zum Anlegerportal sperren.

 

§ 6 Sperre des Zugangs zum Anlegerportal

1. Wird beim Login (bei der Anmeldung im Portal) fünfmal hintereinander ein falsches Passwort eingegeben, sperrt J&P automatisch den Zugang des Kunden zum Anlegerportal.

2. J&P hat auch dann das Recht, den Zugang des Kunden zum Anlegerportal zu sperren, wenn (i) J&P berechtigt ist, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grunde zu beenden, (ii) der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der persönlichen Zugangsdaten besteht oder (iii) sachliche Gründe, die in der Person des Kunden begründet sind, dies rechtfertigen. J&P wird den Kunden hierüber außerhalb des Anlegerportals informieren.

3. J&P wird den Zugang zum Anlegerportal auch auf Wunsch des Kunden sperren.

4. In allen in Absatz 1 bis Absatz 3 genannten Fällen kann die Sperre nicht online aufgehoben werden. Der Kunde hat sich zur Aufhebung der Sperre auf anderem Wege mit J&P in Verbindung zu setzen.

 

§ 7 Erreichbarkeit und Wartung des Anlegerportals

1. Die Möglichkeit der Nutzung des Anlegerportals besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. J&P schränkt die Erreichbarkeit und/oder Funktionen des Anlegerportals zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Dienste im Rahmen des Anlegerportals dient (Wartungsarbeiten). J&P berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Kunden, z.B. durch Vorabinformationen und Vornahme von geplanten Wartungsarbeiten in üblicherweise nutzungsarmen Zeiten.

2. § 9 dieser Nutzungsbedingungen bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

 

§ 8 Zugangsberechtigung

Nach dem Tod des Kunden geht die Zugangsberechtigung für das Anlegerportal auf die Rechtsnachfolger des Kunden über. Derjenige, der sich auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, hat J&P seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise (z.B. durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis) nachzuweisen. Wurde der Nachweis bereits im Rahmen des Übergangs einer Beteiligung des Kunden auf den Rechtsnachfolger erbracht, ist kein erneuter Nachweis erforderlich. Wird J&P eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf J&P denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und ihm Zugang zum Anlegerportal mit den entsprechenden Funktionalitäten gewähren. Dies gilt nicht, wenn J&P bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn J&P dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

 

§ 9 Haftung

1. J&P haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von J&P, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungs-gehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldens-unabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. J&P haftet dem Grunde nach für durch J&P, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungs-gemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

2. Eine weitergehende Haftung von J&P ist ausgeschlossen.

3. Soweit die Haftung von J&P ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von J&P.

§ 10 Datenschutz

J&P beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutz-information von J&P, die auch die Datenverarbeitung im Rahmen des Anlegerportals umfasst, ist auf der J&P Website (www.thjp.de) unter dem Link „Datenschutz“ jederzeit abrufbar: https://www.thjp.de/datenschutz.

 

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

J&P ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 12 Änderungsvorbehalt

J&P ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Dem Kunden werden die Änderungen spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail oder per Mitteilung in das elektronische Postfach gem. § 3) angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er den Nutzungsvertrag über das Anlegerportal vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos und kostenfrei kündigen. J&P weist den Kunden in der Nachricht, mit der J&P dem Kunden die Änderungen anbietet, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht des Kunden, die Frist dafür und die Folgen des Fristablaufs sowie die Möglichkeit zur Kündigung hin. Zusätzlich veröffentlicht J&P die geänderten Nutzungsbedingungen auf der Website des Anlegerportals.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

2. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als dass dem Kunden nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.